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BGH, 09.10.1991 - IV ZR 212/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen eines unfallbedingten Todes im versicherungsrechtlichen Sinne - Leistungsverweigerungsrecht auf Grund einer schuldhaften Verletzung einer Obliegenheit wegen nicht erfolgter Einwilligung in eine Obduktion zur Feststellung der Todesursache in ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AUB § 8; AUB § 15; AUB § 17
Beweismöglichkeit des Unfalltodes bei verweigerter Obduktion - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 219
- VersR 1991, 1365
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.05.1990 - IX ZR 257/89
Formularmäßige Einwilligung in Leichenschau in Krankenhausaufnahmeverträgen
Auszug aus BGH, 09.10.1991 - IV ZR 212/90
Eine derartige Zustimmung dürfe aber jedenfalls nicht in einer AGB-Klausel abverlangt werden, zumal wenn sie - anders als in dem mit Urteil des Bundesgerichtshofes vom 31. Mai 1990 - IX ZR 257/89 - JZ 1990, 923 [BGH 31.05.1990 - IX ZR 257/89] entschiedenen Fall - bedingungslos erteilt werden solle. - BGH, 10.04.1991 - IV ZR 105/90
Zulässigkeit der Exhumierung der Leiche eines Versicherungsnehmers zur …
Auszug aus BGH, 09.10.1991 - IV ZR 212/90
Es geht hier nicht - wie in dem mit Senatsurteil vom 10. April 1991 - IV ZR 105/90 - VersR 1991, 870 entschiedenen Fall - darum, ob der Versicherte freiwillig oder unfreiwillig aus dem Leben geschieden ist.
- BGH, 25.03.1992 - IV ZR 153/91
Obliegenheitsverletzung der Hinterbliebenen eines Unfallopfers gegenüber dem …
Für das weitere Verfahren weist der Senat auf seine Entscheidungen vom 9. Oktober 1991 - IV ZR 212/90 - VersR 1991, 1365 und vom 10. April 1991 - IV ZR 105/90 - VersR 1991, 870 hin. - BGH, 06.05.1992 - IV ZR 99/91
Abschluss einer Lebensversicherung mit Unfallzusatzversicherung - …
Wie schon in den mit Senatsurteilen vom 9. Oktober 1991 - IV ZR 212/90 - VersR 1991, 1365 und vom 25. März 1992 - IV ZR 153/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen - entschiedenen Fällen besteht auch hier Veranlassung auf folgendes hinzuweisen: Auch wenn eine sanktionsbewehrte Obliegenheit des Bezugsberechtigten begründet worden ist, als Totensorgeberechtigter (s. hierzu Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26. Februar 1992 - XII ZR 58/91 - zur Veröffentlichung bestimmt) einer Obduktion oder darüber hinaus auch einer Exhumierung des toten Versicherten zuzustimmen, steht es nicht im Belieben des Versicherers, aus der Verweigerung der Zustimmung seine Leistungsfreiheit herzuleiten.