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   BGH, 09.10.1991 - IV ZR 212/90   

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https://dejure.org/1991,5766
BGH, 09.10.1991 - IV ZR 212/90 (https://dejure.org/1991,5766)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1991 - IV ZR 212/90 (https://dejure.org/1991,5766)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - IV ZR 212/90 (https://dejure.org/1991,5766)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines unfallbedingten Todes im versicherungsrechtlichen Sinne - Leistungsverweigerungsrecht auf Grund einer schuldhaften Verletzung einer Obliegenheit wegen nicht erfolgter Einwilligung in eine Obduktion zur Feststellung der Todesursache in ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB § 8; AUB § 15; AUB § 17
    Beweismöglichkeit des Unfalltodes bei verweigerter Obduktion

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 219
  • VersR 1991, 1365
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.1990 - IX ZR 257/89

    Formularmäßige Einwilligung in Leichenschau in Krankenhausaufnahmeverträgen

    Auszug aus BGH, 09.10.1991 - IV ZR 212/90
    Eine derartige Zustimmung dürfe aber jedenfalls nicht in einer AGB-Klausel abverlangt werden, zumal wenn sie - anders als in dem mit Urteil des Bundesgerichtshofes vom 31. Mai 1990 - IX ZR 257/89 - JZ 1990, 923 [BGH 31.05.1990 - IX ZR 257/89] entschiedenen Fall - bedingungslos erteilt werden solle.
  • BGH, 10.04.1991 - IV ZR 105/90

    Zulässigkeit der Exhumierung der Leiche eines Versicherungsnehmers zur

    Auszug aus BGH, 09.10.1991 - IV ZR 212/90
    Es geht hier nicht - wie in dem mit Senatsurteil vom 10. April 1991 - IV ZR 105/90 - VersR 1991, 870 entschiedenen Fall - darum, ob der Versicherte freiwillig oder unfreiwillig aus dem Leben geschieden ist.
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 153/91

    Obliegenheitsverletzung der Hinterbliebenen eines Unfallopfers gegenüber dem

    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf seine Entscheidungen vom 9. Oktober 1991 - IV ZR 212/90 - VersR 1991, 1365 und vom 10. April 1991 - IV ZR 105/90 - VersR 1991, 870 hin.
  • BGH, 06.05.1992 - IV ZR 99/91

    Abschluss einer Lebensversicherung mit Unfallzusatzversicherung -

    Wie schon in den mit Senatsurteilen vom 9. Oktober 1991 - IV ZR 212/90 - VersR 1991, 1365 und vom 25. März 1992 - IV ZR 153/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen - entschiedenen Fällen besteht auch hier Veranlassung auf folgendes hinzuweisen: Auch wenn eine sanktionsbewehrte Obliegenheit des Bezugsberechtigten begründet worden ist, als Totensorgeberechtigter (s. hierzu Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26. Februar 1992 - XII ZR 58/91 - zur Veröffentlichung bestimmt) einer Obduktion oder darüber hinaus auch einer Exhumierung des toten Versicherten zuzustimmen, steht es nicht im Belieben des Versicherers, aus der Verweigerung der Zustimmung seine Leistungsfreiheit herzuleiten.
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